Girokonto in der Insolvenz des Schuldners
Eine Bankverbindung ist heutzutage unerlässlich. Ein Konto wird sowohl von unselbständig tätigen als auch von selbständig tätigen Schuldnern benötigt. Meistens handelt es sich dabei um ein Girokonto. Ein Schuldner kann ein Konto als P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einrichten, bei dem unter den gesetzlich vorgegebenen Grenzen Pfändungsschutz besteht. Ein Zugriff von Gläubiger und Insolvenzverwalter ist dort also nur […]