Erhöhung des pfändungsfreien Einkommens bei Patchworkfamilien
Der Insolvenzverwalter kann bei dem Insolvenzgericht einen Antrag auf Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens stellen. Umgekehrt hat auch der Schuldner die Möglichkeit, sein pfändungsfreies Einkommen durch entsprechende Anträge zu erhöhen. Schwierig wird es jedoch, wenn ein Paar zusammenzieht, bei dem einer oder sogar beide Partner Kinder aus früheren Beziehungen mitbringen […]