Anfechtung einer Rechtshandlung nach Erteilung der Restschuldbefreiung
In dem Fall geht es nicht um die in der Insolvenzordnung geregelte Anfechtung sondern um die Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz. Beide Regelungen ähneln sich. Während des laufenden Insolvenzverfahrens gilt die Insolvenzordnung, die das Anfechtungsgesetz solange verdrängt (vgl. § 1 AnfG). Wie ist es aber nach Erteilung der Restschuldbefreiung? In seiner Entscheidung vom 22.03.2018 (Az.: IX […]