Nebenkostenerstattung vs. Arbeitslosengeld II
Eine Nebenkostenerstattung aus dem Mietverhältnis kann bei einem Empfänger von Arbeitslosengeld II die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindern. Andererseits ist der Anspruch auf Nebenkostenerstattung pfändbar. Im Insolvenzverfahren gehört er zur Masse, sofern keine Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters abgegeben wurde. Wäre in diesen Fällen die Kürzung des ALG II gerechtfertigt? […]