Verheimlich von Einkünften des Ehegatten des Schuldners
Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom 12.07.2018 (Az.: IX ZB 78/18) wieder mit dem Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung auseinanderzusetzen, der damit begründet wurde, dass der Ehemann der Schuldnerin höhere Einkünfte erzielte als sie angab. Daher wäre der Ehemann nicht als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen gewesen sein. Das pfändbare Einkommen der Schuldnerin wäre […]